Lassen Sie vermeintlich hilflose Vogelkinder auf jeden Fall in der freien Natur. Man tut den Jungvögeln keinen Gefallen, indem man sie auf- und mitnimmt, sondern vermindert meist ihre Überlebenschancen.
Die Jungen einiger Vogelarten verlassen Ihr Nest, bevor sie fliegen können. Diese „Ästlinge“ werden aber immer noch von ihren Eltern betreut und gefüttert. Damit sie nicht verloren gehen, lassen die Jungvögel fast unablässig sogenannte „Standortlaute“ hören, die mancher vielleicht mit Hilferufen verwechselt.
Wenn wir den Jungvogel mitnehmen, entziehen wir ihn der Pflege und Aufzucht durch seine Eltern, die das viel besser können als wir. Ganz junge unbefiederte Vögel sollten nach Möglichkeit wieder ins Nest zurück gestzt werden.
Beobachten Sie erst ganz genau, ob ein junger Vogel wirklich keine Eltern mehr hat!
Bei Gefahr durch Katzen oder an vielbefahrenen Straßen, sollte man jedoch eingreifen, die Jungtiere wegtragen und an einem geschützten Ort, aber nicht zu weit vom Fundort entfernt, wieder absetzen. Noch nackte Jungvögel sollten möglichst vorsichtig ins Nest zurückgesetzt werden. Vögel stören sich im Gegensatz zu manchen Säugetieren nicht am menschlichen Geruch. Jungvögel werden daher auch nach dem Umsetzen wieder von den Alttieren angenommen und versorgt.
Doch was kann man tun, wenn ein Jungvogel tatsächlich verletzt, krank oder verlassen ist? Der NABU empfiehlt die Aufzucht solcher Findelkinder unbedingt Fachleuten zu überlassen. Um eine artgerechte Aufzucht zu gewährleisten, sollten solche Jungvögel nach Möglichkeit in eine anerkannte Auffangstation oder Vogelpflegestation gebracht werden.
Die beste Hilfe für vermeintliche Waisenkinder im Garten bleibt eine naturnahe Bepflanzung mit Hecken, Büschen und Sträuchern, die Unterschlupf bieten und Grundlage für ein reiches Nahrungsangebot sind.